Deutschland

Agentur für Arbeit: Jobcenter können künftig Alkohol beim Bewerbungsgespräch ahnden

Leistungsempfänger, die beim Bewerbungsgespräch ungepflegt oder alkoholisiert sind, bekommen künftig Probleme. Die Arbeitsagentur stuft das als Pflichtverletzung ein.

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Quelle: www.zeit.de

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