GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen
Eine unlizenzierte Nutzung von Musikstücken durch KI-Anwendungen verstößt gegen deutsches Urheberrecht. Das entschied heute das Landgericht München. Beobachter sehen darin Signalwirkung. Von Fritz Espenlaub.[mehr]
Quelle: www.tagesschau.de
