Bundesfinanzhof: Verkauf von Zahngold aus Krematorien ist Betriebseinnahme
Verkauft der Betreiber eines Krematoriums Zahngold und Prothesen, gelten die Erlöse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Quelle: www.zeit.de
