Deutschland

BGH-Urteil zu Riester-Bausparverträgen: Jahresgebühren für Riester-Bausparverträge sind unzulässig

Der Bundesgerichtshof hält Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen für rechtswidrig. Kunden würden so unangemessen benachteiligt.

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Quelle: www.zeit.de

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