BGH-Urteil zu Riester-Bausparverträgen: Jahresgebühren für Riester-Bausparverträge sind unzulässig
Der Bundesgerichtshof hält Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen für rechtswidrig. Kunden würden so unangemessen benachteiligt.
Quelle: www.zeit.de
