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Epstein-Akten: Ghislaine Maxwells 20-jährige Haftstrafe bleibt bestehen

Ghislaine Maxwell wollte Unterlagen aus den Epstein-Akten zu ihrem Vorteil ausgelegt wissen. Ein Bundesrichter weist das als unbegründet und haltlos zurück.

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Quelle: www.zeit.de

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