Epstein-Akten: Ghislaine Maxwells 20-jährige Haftstrafe bleibt bestehen
Ghislaine Maxwell wollte Unterlagen aus den Epstein-Akten zu ihrem Vorteil ausgelegt wissen. Ein Bundesrichter weist das als unbegründet und haltlos zurück.
Quelle: www.zeit.de
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Ghislaine Maxwell wollte Unterlagen aus den Epstein-Akten zu ihrem Vorteil ausgelegt wissen. Ein Bundesrichter weist das als unbegründet und haltlos zurück.
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