Deutschland

Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen “Werkstattrisiko”

Rechnet eine Autowerkstatt für eine Reparatur mehr ab als nötig, muss die Kaskoversicherung nicht dafür zahlen. Das Risiko trägt der Versicherte, entschied der Bundesgerichtshof. Von Antonetta Stephany.[mehr]

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Quelle: www.tagesschau.de

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