Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen “Werkstattrisiko”
Rechnet eine Autowerkstatt für eine Reparatur mehr ab als nötig, muss die Kaskoversicherung nicht dafür zahlen. Das Risiko trägt der Versicherte, entschied der Bundesgerichtshof. Von Antonetta Stephany.[mehr]
Quelle: www.tagesschau.de
