Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen Gekündigte nicht zu Bewerbungen ausfragen
Wer nach einer unwirksamen Kündigung Geld nachfordert, muss dem alten Arbeitgeber nicht offenlegen, wie er sich beworben hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Quelle: www.spiegel.de
