Deutschland

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen Gekündigte nicht zu Bewerbungen ausfragen

Wer nach einer unwirksamen Kündigung Geld nachfordert, muss dem alten Arbeitgeber nicht offenlegen, wie er sich beworben hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

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Quelle: www.spiegel.de

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