Deutschland

Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig

Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig. Was die Klubs aus Leverkusen und Wolfsburg sowie aus Leipzig und Hannover angeht, sieht die Behörde Nachholbedarf. [mehr]

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Quelle: www.sportschau.de

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